Kitzrettung im Schwarzwald-Baar-Kreis

Zusammenarbeit des KJV Schwarzwald-Baar-Kreis und der unteren Jagdbehörde des Landratsamtes

Infos über den Ablauf von Rettungsaktionen

Erstellt am

Projekt Kitzrettung

Für die Koordination sind eine zentrale Rufnummer und eine Mailadresse eingerichtet, über die alle Einsätze koordiniert werden:

 

Telefon: 0 15 20/3 22 15 58

E-Mail: mitglieder-kjv-sbk@outlook.de

 

Bei der Erfassung der Suchanfrage wird ein Fragebogen abgearbeitet, der alle notwendigen Angaben für die Einsatzteams beinhaltet. Dieser dient auch weiterhin zur Protokollierung des gesamten Einsatzes.

Durch einen festgelegten Einsatzplan werden die Einsatzgebiete zugewiesen und die jeweiligen Teams informiert.

 

Damit Einsätze reibungslos ablaufen können, gilt es auch für die Antragsteller Regeln einzuhalten:

1. Die Befliegung muss bis spätestens am Vortag um 13:00 Uhr beantragt werden.

2. Die Mahd muss sofort nach der Befliegung erfolgen.

3. Rückmeldung durch den Landwirt/Jagdpächter nach der Mahd (Fragebogen).

4. Es muss sichergestellt sein, das zwei Ortskundige Personen (Landwirt und/oder Jagdpächter)

den Einsatz begleiten und unterstützen.

5. Genaue Ortsbezeichnung, Treffpunkt evtl. mit Flurstück Nr.?

6. Daten des Landwirts, Jagdpächters?

 

Weitere Informationen

Siehe Pressemitteilung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis
und die nachfolgenden Informationen.

 

Wer wird Teil dieses Netzwerkes?

Wünschenswert sind primär Teilnehmer aus der Jäger- und Landwirtschaft, so dass auch die Zusammenarbeit zwischen Landwirt und Jagdpächter verbessert werden soll.

Aber grundsätzlich kann und darf sich uneingeschränkt jede Person daran beteiligen, die sich in einem der Aufgabenfelder wiederfindet. Einzige Voraussetzung für die Teilnahme als Drohnenpilot/in ist der Kenntnisnachweis zum Fliegen einer Drohne.

Natürlich sind auch Pilotinnen und Piloten willkommen, die bereits über diesen Nachweis verfügen und nicht aus dem jagdlichen Bereich stammen.

 

Wie finden die Einsätze statt?

Die Freiwilligen werden in Teams aufgeteilt, welche in zwei Gruppen eingeteilt werden.

Gruppe I:

Piloten/innen die nur Einsätze in ihrem und den angrenzenden Jagdrevieren fliegen und somit lokal eingesetzt werden.

Gruppe II:

Piloten/innen die für Einsätze im gesamten Kreisgebiet zur Verfügung stehen.

Der kleinräumige Einsatz soll dazu dienen, auch Piloten/innen mit zu integrieren, die nur gelegentliche Einsätze „vor Ihrer Haustür“ fliegen wollen. Durch die Möglichkeit in einem überschaubaren Gebiet eingesetzt zu werden, soll die Bereitschaft zur Teilnahme an der Konzeption gesteigert werden.

 

Wer stellt die Drohnen?

Ziel ist es, eine möglichst große Abdeckung über den gesamten Kreis zu erreichen. Mit einem oder zwei Geräten kann das nicht gewährleistet werden. Es kommt somit zu einer Vernetzung von verschiedenen Akteuren. Mit Beginn des Projektes zur anstehenden Mähsaison, stehen schon jetzt vier Drohen mit Wärmebildkamera zur Verfügung. Jeweils ein Gerät wurde von der Kreisjägervereinigung und der unteren Jagdbehörde beschafft und zwei Geräte werden von privaten Jagdpächtern zur Verfügung gestellt.

Vervollständigt wird das Netzwerk durch die Teilnahme weiterer Freiwilligen. Erfreulich wäre natürlich auch Teilnehmer aus dem landwirtschaftlichen Bereich zu gewinnen. Eventuell kann sogar der Kreisverband des Badische Landwirtschaftliche Hauptverband BLHV oder der Maschinenring dazu mobilisiert werden, ebenfalls in ein Gerät zu investieren und Personal beizusteuern.

Auch Pilotinnen und Piloten die weder aus dem jagdlichen oder landwirtschaftlichen Bereich kommen haben bereits Interesse bekundet, da es sich dabei um ein spannendes Feld handelt und der Tierschutzgedanke auch bei den Interessenten verwurzelt ist. Mit dem ausgeübten Hobby auch noch einen positiven Beitrag zu leisten beflügelt so manche im wahrsten Sinne des Wortes.

 

Wer trägt die Kosten für die Einsätze?

Der Einsatz bei der Rehrettung ist für die betroffenen Landwirte und Revierpächter kostenfrei und wird durch die Kreisjägervereinigung und die untere Jagdbehörde des Landkreises getragen. Die Piloten/innen und Helfer/innen sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Entschädigung.

 

Wie findet die Publizierung, bzw. die Bekanntmachung statt?

Über die Möglichkeiten der Einsätze sollen sämtliche zur Verfügung stehende Kanäle genutzt werden. Veröffentlichungen über die Homepages der KJV, des Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Pressemitteilungen, ggf. auch den BLHV, Facebook. oder lokale Mitteilungsblätter wie die Badische Bauern Zeitung BBZ.

Sobald Mitgliederversammlungen wieder bedenkenlos durchgeführt werden dürfen, soll die Konzeption natürlich auch in diesem Umfeld vorgestellt und weitere Freiwillige akquiriert werden.

Damit dieses ehrgeizige Projekt erfolgreich in die Tat umgesetzt werden kann, bedarf es vor allem ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement. Ohne die Mithilfe vieler Beteiligter ist das Vorhaben schon von vorneherein zum Scheitern verurteilt. Egal wie intensiv die Beteiligung ist, jede geleistete Arbeitsstunde trägt zum Gelingen unseres Vorhabens bei.