Wir Jäger wirken nachhaltig für ein ökologisches Gleichgewicht in Wald und Flur. Wir sind für unsere handwerkliche Betätigung hervorragend ausgebildet und staatlich geprüft. Wir sind Teil der Gesellschaft. In ihr werben wir für Verständnis für unsere Verantwortung und unsere Passion für Wild, Jagd und Natur. Deshalb gehört es zu den in der Satzung des Landesjagdverbandes verankerten Zielen, das Natur- und Umweltbewusstsein der Menschen zu fördern.
· Wir Jäger fühlen uns dem Begriff Nachhaltigkeit seit Jahrhunderten verpflichtet.
· Wir kommen aus allen Teilen der Gesellschaft und übernehmen kompetent Verantwortung für unsere Tier- und Pflanzenwelt.
· Wir sind staatlich geprüfte Fachleute und bilden uns stetig weiter.
· Wir vermitteln Wissen über Wild, Jagd und Natur.
Zur Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben im Bereich Natur und der Wissensvermittlung, insbesondere für das Projekt „Lernort Natur" bildet der LJV Naturpädagogen des Landesjagdverbandes aus. Naturpädagogen sind Botschafter der Jäger für Wild, Wald und Natur. Sie verkörpern durch Ihre Tätigkeit die ethische Verpflichtung der Jägerschaft für ein aktives und nachhaltiges Mitwirken an der Erhaltung unserer Umwelt durch die junge Generation. Die Naturpädagogen des LJV stehen mit Ihrer Qualifikation für Jäger mit besonderem Engagement.
Voraussetzungen:
(1) Voraussetzung ist zunächst eine fachliche Ausbildung, die Teilen der Ausbildung zur Ablegung der Jägerprüfung (ohne Schießprüfung) entspricht. Sie soll v.a. relevante Fachgebiete wie Wildtierkunde, Land- und Waldbau, Jagdbetriebslehre, Jagdethik, Wildtierkrankheiten, Vegetationskunde sowie Jagd-, Wald-, Naturschutz- und Tierschutzrecht enthalten.
(2) Weitere Voraussetzung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
(3) Eines Jagdscheines oder einer Mitgliedschaft im Landesjagdverband Baden-Württemberg bedarf es zur Ernennung nicht.
Ausbildung und Qualifikationen:
(1) Grundqualifikation ist eine pädagogische Zusatzausbildung, die der LJV durch die Seminarreihe „Ausbildung zum Naturpädagogen des LJV (Modul I – IV)“ ab 2015 anbietet. Durch Absolvierung eines Praxistages und einer praktischen Prüfung wird die Qualifizierung ergänzt und abgeschlossen. (2) Gleichwertig sind andere Ausbildungsgänge oder berufliche Ausbildungen, die den o. g. Vorgaben in Inhalt und Umfang vergleichbar sind.
Praxistag und praktische Prüfung:
(1) Der Praxistag beinhaltet die Betreuung eines LJV-Lernort Natur-Angebots z.B. des LJV-Lernort Natur-Anhängers bei einer Großveranstaltung.
(2) Bei der Abschlussprüfung wird eine praktische Übung mit Kindern/Schülern absolviert und im anschließenden Prüfungsgespräch bewertet.
Weitere Bestimmungen:
(1) Naturpädagogen sollen sich mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren einer Fortbildung unterziehen. Angebote dazu vermittelt u.a. der LJV oder der DJV.
(2) Die Ernennung kann zurück genommen werden, wenn die Voraussetzungen dafür entfallen sind und voraussichtlich nicht wieder erlangt werden können.
(3) Der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. beauftragt die Akademie für Wild, Jagd und Natur Baden-Württemberg mit der Aus- und Fortbildung sowie der Beratung und Ernennung der Naturpädagogen.