Hegeringabend Wildschaden

am 12.04.2017 um 19 Uhr Hirschen Donaueschingen Thema: Die Wildschadensabwicklung und die Berechnung der Wildschäden nach dem JWMG

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Einzelpunkte:         

1. Die gesetzlichen Grundlagen              

2. Die Anmeldung von Wildschaden und der vorgeschriebene Verfahrensweg

3. Wildschadensberechnung bei Grünlandschäden und bei Schäden im Wintergetreide, Umrechnung der beschädigten Flächen in Euro-Beträge  

 

Das neue Landesjagdgesetz wird im Bereich der Wildschäden von dem Leitgedanken geprägt, dass in den allermeisten Fällen evtl. Wildschäden von den Beteiligten einvernehmlich geregelt werden. Die Mitarbeit der Gemeinden im bisherigen Umfang ist nicht mehr vorgesehen, sondern die Gemeinden nehmen lediglich die schriftliche Anmeldung der Landwirte entgegen und leiten diese an die zuständigen Jagdpächter weiter. Damit ist die Arbeit der Gemeinde erledigt. Mehr braucht sie nicht zu leisten und mehr darf sie auch nach dem 1.4.2015 nicht mehr leisten.

Dies als Einstieg zu unserer Vortragsveranstaltung am 12.4.2017 um 19.00 Uhr Gasthaus Hirschen in Donaueschingen. Anmeldung erforderlich.