Kitzrettung

Kitzrettung in der Saison 2023 - Aktuelle Informationen der Jägervereinigung und des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreises

Warum Kitztrettung?

Die Brut- und Setzzeit der Rehe fällt mitten in die Mähzeit des ersten Schnittes der Landwirte. Die ganz jungen Kitze haben noch keinen Fluchtinstinkt und verharren bei Gefahr regungslos im hohen Gras. Dank der typischen weißen Punkte auf dem Rücken und dem fehlenden Eigengeruch sind sie so gut vor Räubern getarnt, aber auch für uns Menschen mit dem bloßen Auge kaum zu erkennen.Die Landwirte können von ihren Fahrzeugen aus die Kitze nicht sehen und so kommt es leider immer wieder vor, dass die Jungtiere von den Mähwerken schwer verletzt oder gar getötet werden.

Projekt Kitzrettung

Die Kreisjägervereinigung Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. und die untere Jagdbehörde beim LRA Schwarzwald-Baar-Kreis haben 2021 die Aktion „Kitzrrettung“ ins Leben gerufen mit dem Ziel möglichst viele Kitze vor dem Mähtod zu retten.

Dies wird dabei professionell angegegangen: Wiesen werden unmittelbar vor der Mahd mit Drohnen, die mit einer Wärmebildkamera ausgestattet sind, in der Morgendämmerung abgeflogen. Diese Methode ist viel effizienter und erfolgsversprechender, als wenn Wiesen von Mensch und Hund abgesucht werden.
Ein Team aus freiwilligen Helferinnen und Helfer bergen gefundene Kitze und bringen sie in Sicherheit, bis die Fläche abgemäht ist.

Bei der Kreisjägervereinigung des Schwarzwald-Baar-Kreises wurde extra die Position der Obmanns für Kitzrettung und Wildtierschutz geschaffen:

Ansprechpartner ist Thorsten Hauger (Kontakt: Email , mobil: 0174 2131919). 

Koordination und Einsatzregeln

Für die Koordination sind eine zentrale Rufnummer und eine Mailadresse eingerichtet, über die alle Einsätze koordiniert werden:

Telefon: 0 15 20/3 22 15 58

E-Mail: mitglieder-kjv-sbk@outlook.de

Wenn ein Landwirt oder ein Jagdpächter wegen einer Befliegung vor der Grünlandmahd anfragt, wird ein Fragebogen abgearbeitet, der alle notwendigen Angaben für die Einsatzteams beinhaltet. Der Fragebogen dient zur Protokollierung des gesamten Einsatzes. Er ist ggf. für den Landwirt wichtig, der damit nachweisen kann, dass er der Pflicht nach dem Tierschutzgesetz nachgekommen ist, das Vermähen von Kitzen zu vermeiden.

Aus den Anfragen werden Einsatzpläne festgelegt und die Einsatzgebiete den jeweiligen Kitzrettungsteams (bestehend aus einem Piloten und mehreren Helfern) zugeteilt.

Damit Einsätze reibungslos ablaufen können, gilt es für die Antragsteller folgende Regeln einzuhalten:

1. Die Befliegung muss bis spätestens am Vortag um 13:00 Uhr beantragt werden.

2. Genaue Ortsbezeichnung mit Flurstück Nr. und exakte Angabe eines Treffpunkt für das Rettungsteam ist erforderlich.

3. Die Mahd muss sofort nach der Befliegung erfolgen.

4. Rückmeldung durch den Landwirt/Jagdpächter nach der Mahd (Fragebogen).

5. Es muss sichergestellt sein, dass zwei ortskundige Personen (Landwirt und/oder Jagdpächter) den Einsatz begleiten und unterstützen.

6. Daten des Landwirts und des Jagdpächters (Name, Anschrift, Telefon, Email)

Wer kann Teil des Netzwerkes werden?

Wünschenswert sind primär Teilnehmer aus der Jäger- und Landwirtschaft, so dass  die Zusammenarbeit zwischen Landwirt und Jagdpächter verbessert werden soll. Aber grundsätzlich kann und darf sich uneingeschränkt jede Person daran beteiligen, die sich in einem der Aufgabenfelder wiederfindet. Einzige Voraussetzung für die Teilnahme als Drohnenpilot/in ist der Kenntnisnachweis zum Fliegen einer Drohne. Natürlich sind auch Pilotinnen und Piloten willkommen, die bereits über diesen Nachweis verfügen und nicht aus dem jagdlichen Bereich stammen.

Pilotinnen und Piloten sowie freiwillige Helferinnen und Helfer zur Kitzbergung müssen bereit sein, sehr früh aufzustehen, damit sie morgens an Einsätzen teilnehmen können. Die Einsätze finden in der Morgendämmerung vor bzw. bis kurz nach Sonnenaufgang statt, weil sonst die Kitze nicht mehr mit der Wärmebildkamera aufgespürt werden können. Eine gewissen zeitliche Flexibilität ist notwendig, weil Mähtermine witterungsbeding oft kurzfristig anberaumt werden. 

Wer stellt die Drohnen?

Ziel ist es, eine möglichst große Abdeckung über den gesamten Kreis zu erreichen. Mit einem oder zwei Geräten kann das nicht gewährleistet werden. Es kommt somit zu einer Vernetzung von verschiedenen Akteuren. Mit Beginn des Projektes zur anstehenden Mähsaison, stehen schon jetzt vier Drohen mit Wärmebildkamera zur Verfügung. Jeweils ein Gerät wurde von der Kreisjägervereinigung und der unteren Jagdbehörde beschafft und zwei Geräte werden von privaten Jagdpächtern zur Verfügung gestellt.

Auch Pilotinnen und Piloten die weder aus dem jagdlichen oder landwirtschaftlichen Bereich kommen haben bereits Interesse bekundet, da es sich dabei um ein spannendes Feld handelt und der Tierschutzgedanke auch bei den Interessenten verwurzelt ist. Mit dem ausgeübten Hobby auch noch einen positiven Beitrag zu leisten beflügelt so manche im wahrsten Sinne des Wortes.

Wer trägt die Kosten für die Einsätze?

Der Einsatz bei der Kitzrettung ist für die betroffenen Landwirte und Revierpächter kostenfrei und wird durch die Kreisjägervereinigung und die untere Jagdbehörde des Landkreises getragen. Die Piloten/innen und Helfer/innen sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Entschädigung.

Jeder kann helfen!

Die Kitzrettung erfolgt durch ein Team von ehrenamtlichen Drohnenpiloten und Kitzrettern, die im ganzen Schwarzwald-Baar-Kreis in der Zeit von Ende April bis Ende Juni in den frühen Morgenstunden die Wiesen nach Rehkitzen absuchen und sie so vor dem Mähtod bewahren. Möchten auch Sie sich im Arbeitskreis Kitzrettung einbringen? Ob Jäger, Naturfreund oder Landwirt – wir freuen uns über Ihre Hilfe bei der Jungwildrettung. Für weitere Auskünfte und Informationen stehen Ihnen wir gerne zur Verfügung.

Dieses Vorzeigeprojekt bedarf neben dem ehrenamtlichen Engagement auch finanzieller Unterstützung. Wir freuen uns deshalb über motivierende Spenden, die es uns ermöglichen in unsere Ausrüstung weiter zu investieren und so die Kitzrettung weiter auszubauen.

Spenden bitte an:
Kreisjägervereinigung Schwarzwald-Baar Kreis e.V.
Verwendungszweck: KITZRETTUNG
Sparkasse Schwarzwald-Baar
IBAN: DE91 6945 0065 0000 0991 60
BIC: SOLADES1VSS

 

Weitere Informationen zum Projekt und zur Kitzrettung allgemein:

Kitzrettung auf der Homepage des Landratsamts SBK - Untere Jagdbehörde

Link zur Seite "Kitzrettung" auf der Homepage des LJV

 

 

Rehkitzrettung - Rechtliches

Ausnahmegenehmigungen zum Befliegen oder Überfliegen von Naturschutzgebieten bei der Kitzrettung

Das Befliegen oder Überfliegen von Naturschutzgebieten ist per Rechtsverordnung grundsätzlich untersagt. Ausnahmen müssen bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragt werden.

Diese hat üblicherweise vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Schutzgebietsbestimmungen die anerkannten Naturschutzvereinigungen anzuhören.

Seit 1. Dezember 2017 gibt es die Bagatellklausel des § 49 Abs. 3 NatSchG, wonach in den Anhörungsfällen von § 49 Abs. 1 NatSchG und § 63 Abs. 2 BNatSchG auf die Beteiligung von Naturschutzvereinigungen verzichtet werden kann. Zu den Bagatellfällen zählt auch die Befliegung von NSG zum Kitzrettung mit Drohnen.

Aber: eine Ausnahmegenehmigung muss trotzdem noch vor der Befliegung eingeholt werden!

 

Rehkitzrettung – Jagdpächter oder Landwirt bei der Rettungsaktion nicht dabei: Jagdwilderei?

Das zuständige Ministerium für Ernährung, Ländlicher  Raum und Verbraucherschutz BW antwortete in der Landtagsdrucksache Nr. 17/ 1263vom 15.11.2021 auf eine kleine Anfrage der jagdpolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Sarah Schweizer zu dieser Frage:

Das MLR ist der Auffassung, dass das Aufnehmen und Verbringen von Rehkitzen durch Dritte, die nicht jagdausübungsberechtigt oder der Landwirt sind, im Regelfall nicht nach § 292 Strafgesetzbuch wegen Jagdwilderei strafbar ist. … Handelt der Dritte mit Einwilligung des Jagdausübungsberechtigten oder des Landwirts ist sein Handeln nicht strafbar, denn die ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung des Jagdausübungsberechtigten schließ die Strafbarkeit aus.

Ebenso wie sich der Landwirt, der Kitze vor dem Vermähen durch Aufnehmen und Verbringen in Sicherheit bringt, nicht der Jagdwilderei schuldig macht (strafrechtausschließende Pflichtenkollision), ist auch bei dessen Helfern, die seine Pflichten für ihn erfüllen, von der Straflosigkeit auszugehen. Die genannten Dritten sollten daher, um strafrechtliche Risken auszuschließen, die Sucheneinsätze in Absprache mit dem Jagdausübungsberechtigten und/oder dem Landwirt durchführen.