Abgabe Fragebogen Wildtiermonitoring nur noch über Wildtierportal

Wichtige Hinweise der Unteren Jagdbehörde des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis

Abgabeschluss: 30.9.2025

  • Symbole von Tierspuren erscheinen auf grünem Hintergrund; daneben steht der Text "WILDTIERPORTAL Baden-Württemberg" in einem schlichten Design.

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Alle Jagdausübungsberechtigten erhielten bisher über den Postweg von der Wildforschungsstelle (WFS) einen Fragebogen zum Wildtiermonitoring in ihren Revieren zugesandt, der mit den Streckenlisten eingereicht werden musste. 

Für das abgelaufene Jagdjahr 2024/2025 kann der Fragebogen noch im Wildtierportal ausgedruckt und nach Ausfüllen per Post versandt werden. Auf Anfrage verschickt auch die UJB den Fragebogen für 2024/25 als .pdf. zum selbstausdrucken. 

Ab dem Jagdjahr 2025/26 wird der Fragebogen nicht mehr von der WFS versandt, Jagdausübungsberechtigte können Angaben zum Wildtiermonitoring in Ihren Revieren ausschließlich über das Wildtierportal einreichen.

Die Mitwirkung von Jagdausübungsberechtigten beim Wildtiermonitoring ist eine jagdrechtliche Verpflichtung und ergibt sich aus dem § 43 Jagd- und Wildtiermanagmentgesetz. Die gewonnen Daten sollen Erkenntnisse im Bezug auf Wildtier- und Jagdmanagement liefern und so beispielsweise in Schutzkonzepte der betroffenen Arten und den Wildtierbericht einfließen.

 

Wie geht´s ? 

  • Wildtierportal aufrufen: https://www.wildtierportal-bw.de/de
  • Oben rechts: „Jetzt anmelden – Interner Bereich anklicken“
  • Über „Nutzername“ und „Passwort“ anmelden. Wer noch keinen internen Zugang hat, muss sich vorher registrieren!
  • Nach erfolgreicher Anmeldung kann über die Revierverwaltung im Wildtierportal die Funktion „Reviererhebung“ aufgerufen werden. Dort ist eine Anleitung und ein Infotext hinterlegt.
  • Formular ausfüllen und abschicken 

Achtung: Die Eingabe im Wildtierportal muss durch einen Jagdausübungsberechtigten (JAB) erfolgen. Reviermitglieder mit der Rolle „Jagderlaubnisinhaber“ können die Eingabemaske nicht öffnen, einsehen oder bearbeiten!

 

Der Eingabeschluss für die Reviererhebung wurde verlängert bis zum 30.9.2025.

Bei Fragen können Sie sich an die UJB (David Baumann) oder die LJV-Geschäftsstelle (Simon Boos) wenden.