Durch die gute und enge Zusammenarbeit von unseren Piloten, Helfern und Landwirten konnte die Kitzrettungssaison 2024 erfolgreich abgeschlossen werden.
In mehr als 70 frühmorgendlichen Einsätzen unserer Drohnenteams wurden in 67 Flugstunden mehr als 950 ha Wiesen vor der Mahd abgesucht und dabei 81 Rehkitze mit Hilfe der Wärmebildkamera gesichert. Das Einsatzgebiet erstreckte sich wieder über den ganzen Schwarzwald-Baar-Kreis.
Der Vergleich zum Vorjahr zeigt, dass mehr Flächen in kürzerer Zeit abgesucht werden konnten, aber weniger Kitze gefunden wurden.
Die höhere Flächenleistung war die Folge des Einsatzes einiger neuer, sehr leistungsfähiger Drohen. Die geringe Zahl der Kitze war der extremen Frühjahrswitterung geschuldet. Bereits Anfang Mai, als die Geißen noch keine Kitze gesetzt hatten, wurden bereits Wiesen zur Gewinnung von Silage gemäht. Es wurden z.T. Kontrollflüge durchgeführt. Zur Hauptsetzzeit war das Wetter infolge starker Niederschläge für Mäharbeiten oft zu schlecht, so dass sich diese verzögerte. Die Folge war, dass viele Kitze schon sehr mobil waren und selbsttätig die Mähflächen verließen.
Die Kitzrettungs-Teams konnten 2024 auf insgesamt 9 Drohnen zurückgreifen, davon 3 der KJV, 1 des Landratsamts und 5 von privaten Drohnenbesitzern.
Die Drohnen können nicht nur zur Kitzrettung eingesetzt werden, sondern auch für die Kadaversuche von durch die Afrikanische Schweinepest verendete Wildschweine (derzeit bei uns keine Fälle!), Bilddokumentationen von Wildschäden, Schwarzwildsuche vor Erntejagden, ‚Suche vermisster Personen und weiterer Möglichkeiten.
Allen Personen, die 2024 aktiv an der Kitzrettung beteiligt waren, aber auch allen Institutionen und Privatpersonen, die unsere Arbeit finanziell unterstützt haben, ein herzlichses Dankeschön!
Die Vorbereitungen für die Saison 2025 sind in Planung. Wer Interesse hat an der Kitzrettung mitzuwirken, sei es als Pilot oder als Hilfsperson, kann ich gerne jederzeit melden. Und natürlich sind auch wieder Spenden sehr willkommen!
Unser Flyer informiert kompakt über die Kitzrettung im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Umfassendere Informationen dazu finden Sie in den nachfolgenden Artikeln.
Warum Kitztrettung?
Die Brut- und Setzzeit der Rehe fällt mitten in die Mähzeit des ersten Schnittes der Landwirte. Die ganz jungen Kitze haben noch keinen Fluchtinstinkt und verharren bei Gefahr regungslos im hohen Gras. Dank der typischen weißen Punkte auf dem Rücken und dem fehlenden Eigengeruch sind sie so gut vor Räubern getarnt, aber auch für uns Menschen mit dem bloßen Auge kaum zu erkennen.Die Landwirte können von ihren Fahrzeugen aus die Kitze nicht sehen und so kommt es leider immer wieder vor, dass die Jungtiere von den Mähwerken schwer verletzt oder gar getötet werden.
Projekt Kitzrettung
Die Kreisjägervereinigung Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. und die untere Jagdbehörde beim LRA Schwarzwald-Baar-Kreis haben 2021 die Aktion „Kitzrrettung“ ins Leben gerufen mit dem Ziel möglichst viele Kitze vor dem Mähtod zu retten. Bei der Kitzrettung arbeiten Jägerinnen und Jäger, Natur-und Tierschützer ohne Jagdschein zusammen.
Dies wird dabei professionell angegegangen: Wiesen werden unmittelbar vor der Mahd mit Drohnen, die mit einer Wärmebildkamera ausgestattet sind, in der Morgendämmerung abgeflogen. Diese Methode ist viel effizienter und erfolgsversprechender, als wenn Wiesen von Mensch und Hund abgesucht werden.
Ein Team aus freiwilligen Helferinnen und Helfer bergen gefundene Kitze und bringen sie in Sicherheit, bis die Fläche abgemäht ist.
Bei der Kreisjägervereinigung des Schwarzwald-Baar-Kreises wurde extra die Position des Obmanns für Kitzrettung und Wildtierschutz geschaffen:
Ansprechpartner ist Thorsten Hauger (Kontakt: Email , mobil: 0174 2131919).
Koordination und Einsatzregeln
Für die Koordination sind eine zentrale Rufnummer und eine Mailadresse eingerichtet, über die alle Einsätze koordiniert werden:
Telefon: 0 15 20/3 22 15 58
E-Mail:kjm-kjv-sbk(at)outlook.de
Wenn ein Landwirt oder ein Jagdpächter wegen einer Befliegung vor der Grünlandmahd anfragt, wird ein Fragebogen abgearbeitet, der alle notwendigen Angaben für die Einsatzteams beinhaltet. Der Fragebogen dient zur Protokollierung des gesamten Einsatzes. Er ist ggf. für den Landwirt wichtig, der damit nachweisen kann, dass er der Pflicht nach dem Tierschutzgesetz nachgekommen ist, das Vermähen von Kitzen zu vermeiden.
Aus den Anfragen werden Einsatzpläne festgelegt und die Einsatzgebiete den jeweiligen Kitzrettungsteams (bestehend aus einem Piloten und mehreren Helfern) zugeteilt.
Damit Einsätze reibungslos ablaufen können, gilt es für die Antragsteller folgende Regeln einzuhalten:
1. Die Befliegung muss bis spätestens am Vortag um 13:00 Uhr beantragt werden.
2. Genaue Ortsbezeichnung mit Flurstück Nr. und exakte Angabe eines Treffpunkt für das Rettungsteam ist erforderlich.
3. Die Mahd muss sofort nach der Befliegung erfolgen.
4. Rückmeldung durch den Landwirt/Jagdpächter nach der Mahd (Fragebogen).
5. Es muss sichergestellt sein, dass zwei ortskundige Personen (Landwirt und/oder Jagdpächter) den Einsatz begleiten und unterstützen.
6. Daten des Landwirts und des Jagdpächters (Name, Anschrift, Telefon, Email)
Wer kann Teil des Netzwerkes werden?
Wünschenswert sind primär Teilnehmer aus der Jäger- und Landwirtschaft, damit soll die Zusammenarbeit zwischen Landwirt und Jagdpächter verbessert werden. Aber grundsätzlich kann und darf sich uneingeschränkt jede Person daran beteiligen, die sich in einem der Aufgabenfelder wiederfindet. Einzige Voraussetzung für die Teilnahme als Drohnenpilot/in ist der Kenntnisnachweis zum Fliegen einer Drohne. Besonders willkommen sind deshalb Pilotinnen und Piloten, die über diesen Nachweis und Flugerfahrung verfügen, auch wenn sie nicht aus dem jagdlichen oder landwirtschaftlichen Umfeld stammen.
Pilotinnen und Piloten sowie freiwillige Helferinnen und Helfer zur Kitzbergung müssen bereit sein, sehr früh aufzustehen, damit sie morgens an Einsätzen teilnehmen können. Die Einsätze finden in der Morgendämmerung vor bzw. bis kurz nach Sonnenaufgang statt, weil sonst die Kitze nicht mehr mit der Wärmebildkamera aufgespürt werden können. Eine gewissen zeitliche Flexibilität ist notwendig, weil Mähtermine witterungsbeding oft kurzfristig anberaumt werden.
Wer stellt die Drohnen?
Ziel ist es, eine möglichst große Abdeckung über den gesamten Kreis zu erreichen. Mit einem oder zwei Geräten kann das nicht gewährleistet werden. Es kommt somit zu einer Vernetzung von verschiedenen Akteuren. Mit Beginn des Projektes zur anstehenden Mähsaison, stehen schon jetzt vier Drohen mit Wärmebildkamera zur Verfügung. Jeweils ein Gerät wurde von der Kreisjägervereinigung und der unteren Jagdbehörde beschafft und zwei Geräte werden von privaten Jagdpächtern zur Verfügung gestellt.
Auch Pilotinnen und Piloten, die weder aus dem jagdlichen oder landwirtschaftlichen Bereich kommen haben bereits Interesse bekundet, da es sich dabei um ein spannendes Feld handelt und der Tierschutzgedanke auch bei den Interessenten verwurzelt ist. Mit dem ausgeübten Hobby auch noch einen positiven Beitrag zu leisten beflügelt so manche im wahrsten Sinne des Wortes.
Wer trägt die Kosten für die Einsätze?
Der Einsatz bei der Kitzrettung ist für die betroffenen Landwirte und Revierpächter kostenfrei und wird durch die Kreisjägervereinigung und die untere Jagdbehörde des Landkreises getragen. Die Piloten/innen und Helfer/innen sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Entschädigung.
Jeder kann helfen!
Die Kitzrettung erfolgt durch ein Team von ehrenamtlichen Drohnenpiloten und Kitzrettern, die im ganzen Schwarzwald-Baar-Kreis in der Zeit von Ende April bis Ende Juni in den frühen Morgenstunden die Wiesen nach Rehkitzen absuchen und sie so vor dem Mähtod bewahren. Möchten auch Sie sich im Arbeitskreis Kitzrettung einbringen? Ob Jäger, Naturfreund oder Landwirt – wir freuen uns über Ihre Hilfe bei der Jungwildrettung. Für weitere Auskünfte und Informationen stehen Ihnen wir gerne zur Verfügung.
Dieses Vorzeigeprojekt bedarf neben dem ehrenamtlichen Engagement auch finanzieller Unterstützung. Wir freuen uns deshalb über motivierende Spenden, die es uns ermöglichen in unsere Ausrüstung weiter zu investieren und so die Kitzrettung weiter auszubauen.
Spenden bitte an:
Kreisjägervereinigung Schwarzwald-Baar Kreis e.V.
Verwendungszweck: KITZRETTUNG
Sparkasse Schwarzwald-Baar
IBAN: DE91 6945 0065 0000 0991 60
BIC: SOLADES1VSS
Weitere Informationen zum Projekt und zur Kitzrettung allgemein:
Kitzrettung auf der Homepage des Landratsamts SBK - Untere Jagdbehörde
Link zur Seite "Kitzrettung" auf der Homepage des LJV
Ausnahmegenehmigungen zum Befliegen oder Überfliegen von Naturschutzgebieten bei der Kitzrettung
Das Befliegen oder Überfliegen von Naturschutzgebieten ist per Rechtsverordnung grundsätzlich untersagt. Ausnahmen müssen bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragt werden.
Diese hat üblicherweise vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Schutzgebietsbestimmungen die anerkannten Naturschutzvereinigungen anzuhören.
Seit 1. Dezember 2017 gibt es die Bagatellklausel des § 49 Abs. 3 NatSchG, wonach in den Anhörungsfällen von § 49 Abs. 1 NatSchG und § 63 Abs. 2 BNatSchG auf die Beteiligung von Naturschutzvereinigungen verzichtet werden kann. Zu den Bagatellfällen zählt auch die Befliegung von NSG zum Kitzrettung mit Drohnen.
Aber: eine Ausnahmegenehmigung muss trotzdem noch vor der Befliegung eingeholt werden!
Rehkitzrettung – Jagdpächter oder Landwirt bei der Rettungsaktion nicht dabei: Jagdwilderei?
Das zuständige Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz BW antwortete in der Landtagsdrucksache Nr. 17/ 1263vom 15.11.2021 auf eine kleine Anfrage der jagdpolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Sarah Schweizer zu dieser Frage:
Das MLR ist der Auffassung, dass das Aufnehmen und Verbringen von Rehkitzen durch Dritte, die nicht jagdausübungsberechtigt oder der Landwirt sind, im Regelfall nicht nach § 292 Strafgesetzbuch wegen Jagdwilderei strafbar ist. … Handelt der Dritte mit Einwilligung des Jagdausübungsberechtigten oder des Landwirts ist sein Handeln nicht strafbar, denn die ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung des Jagdausübungsberechtigten schließ die Strafbarkeit aus.
Ebenso wie sich der Landwirt, der Kitze vor dem Vermähen durch Aufnehmen und Verbringen in Sicherheit bringt, nicht der Jagdwilderei schuldig macht (strafrechtausschließende Pflichtenkollision), ist auch bei dessen Helfern, die seine Pflichten für ihn erfüllen, von der Straflosigkeit auszugehen. Die genannten Dritten sollten daher, um strafrechtliche Risken auszuschließen, die Sucheneinsätze in Absprache mit dem Jagdausübungsberechtigten und/oder dem Landwirt durchführen.
Die Kitzrettungssaison 2023, die in diesem Jahr vom 17. Mai bis 24. Juni lief, war Dank der rund 10 unermüdlichen Drohnenpiloten und ihren engagierten Helferinnen und Helfern sehr erfolgreich.
Viele Landwirte werden inzwischen ihrer Verantwortung gerecht und melden sich rechtzeitig bei der KJV bevor sie eine Grünlandfläche in Waldnähe mähen wollen. Aber auch wenn die KJV auf insgesamt fünf Drohnen (eine KJV-Drohne, eine Drohne des Landratsamtes SBK, drei private Drohnen) zurückgreifen konnte, war es leider nicht immer möglich, alle Flächen, die Landwirte abgesucht haben wollen, zu befliegen.
Die diesjährige Bilanz kann sich trotzdem sehen lassen:
Bei 97 Einsätzen wurden rund 725 ha an Grünlandflächen beflogen, die Drohnen waren insgesamt mit einer Flugzeit von 123 Stunden im Einsatz. Die Piloten legten im gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis rund 2.500 km zurück und waren rund 45 Stunden zu den Einsatzorten unterwegs.
Es konnten 128 Kitze vor dem grausamen Mähtod gerettet werden, wesentlich mehr als in der letzten Periode.
Leider kam es in einigen wenigen Fällen vor, dass Kitze wieder in die vorher abgesuchte Fläche zurückkehrten und dann doch vermäht wurden. In einem Fall hatte ein Landwirt die Kitzrettung angefordert, aber als diese am Morgen kam, war die Fläche bereits gemäht. Dabei wurde auch ein Kitz getötet.
Die KJV dankt allen Landwirten, die ihre Flächen gemeldet haben und die z.T. als Helfer bei den Aktionen dabei waren.
Ein ganz herzliches Dankeschön gilt allen Drohnenpiloten und allen Helferinnen und Helfern, die sich nicht gescheut haben, sehr früh aufzustehen, in die Einsatzgebiete zu fahren und dort oft mehrere Stunden zu suchen – und das alles ehrenamtlich.
Sehr gefreut hat sich die KJV über Spenden für die Kitzrettung, u.a. von Landwirten und Jagdpächtern, und dankt dafür ebenfalls sehr herzlich. Sie werden zweckgebunden für die Kitzrettung eingesetzt, z.B. bei der Reparatur beschädigter Drohnen oder der Neubeschaffung von Drohnen und Akkus. Gefreut hat sich die KJV auch über einen Spendenscheck der dm-Märkte. Die KJV hat mit der Kitzrettung an einem Wettbewerb von dm anlässlich des 50.Jubiläums teilgenommen. Auch hierfür herzlichen Dank!