David Baumann, Leiter des Kreisjagdamtes im Schwarzwald-Baar-Kreis teilt zur künftigen Abwicklung der Verlängerung von Jagdscheinen folgendes mit:
Wir müssen unser bewährtes und verschlanktes Verwaltungsverfahren zur Jagdscheinverlängerung leider wegen der aktuellen Gesetzeslage etwas umstellen. Bisher wurde die Zuverlässigkeit durch die Untere Jagdbehörde selbst geprüft, seit Oktober 2024 ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung, die von der Waffenbehörde geprüft wird, Bestandteil der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit. Der zusätzliche Aufwand kann zu Verzögerungen der Jagdscheinverlängerung führen.
Um dies zu vermeiden, beabsichtig die Unterer Jagdbehörde künftig die notwendigen Überprüfungen schon rechtzeitig vor Beantragung der Jagdscheinverlängerung oder einer Neuausstellung einzuholen. Da für diese Vorgehen momentan noch die Rechtsgrundlage fehlt, möchte das Landratsamt mit den betroffenen Jagdscheininhabern eine Zusatzverereinbarung abschließen, die ein frühzeitiges Tätigwerden ermöglicht.
Wichtig:
- Aktuell wurden alle in 2026 betroffenen Jagdscheininhaber/innen direkt angeschrieben.
- Aber auch Jagdscheininhaber/innen, deren Jagdschein erst in 2027 oder 2028 zur Verlängerung ansteht, sollten die Zusatzvereinbarung schon jetzt an das Kreisjagdamt senden, um den Aufwand später zu vermeiden.
- Die Zusatzvereinbarung muss der unteren Jagdbehörde spätestens bis zum 1.12. 2025 übermittelt werden (Per Post oder als E-Mail-Anhang kreisjagdamt(at)lrasbk.de).
Weitere Einzelheiten sind dem Anschreiben der Unteren Jagdbehörde im Download zu entnehmen, dort finden Sie auch das Formular für die Zusatzvereinbarung.


