Neuregelung für die Bejagung von invasiven Neozoen

Erläuternde Hinweise des MLR Baden-Württemberg

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Mit Änderungen der Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ,die am 22.2.2026 in Kraft getreten sind, ist es möglich, die Jagd auf Marderhund, Waschbär, Nutria, Mink und Nilgans ganzjährig auch während der allgemeinen Schonzeit (16.2. – 15.4.) auszuüben, zu beachten ist der Elterntierschutz.

Erläuternde Hinweise des zuständigen Ministeriums finden Sie als Download hier