Antrag auf Genehmigung einer Fütterungskonzeption für Rehwild
I. Einleitung
Der Hegering „Oberes Bregtal“ hat eine Konzeption zur Fütterung von Rehwild erarbeitet. An der Konzeption nehmen insgesamt 53 Jagdbögen teil. Diese haben sich bei einer gemeinsamen Sitzung am 02.12.2016 zusammengeschlossen und die Hegeringleitung beauftragt die Konzeption zu Koordinieren und diesen Antrag auf Genehmigung bei der Obersten Jagdbehörde Baden-Württemberg einzureichen.
II. Beschreibung des Gebietes der Konzeption
1) Lage des Gebietes
Die Konzeption umfasst 53 Jagdbögen mit einer zusammenhängenden Fläche von insgesamt 11.441 Hektar davon
- 7.471 ha Wald (= 66 % der Gesamtfläche)
- 3.865 ha Feld
- 105 ha befriedet
und liegt am westlichen Rand des Schwarzwald-Baar-Kreises in den Gemeinden
- 78148 Gütenbach
- 78120 Furtwangen
- 78147 Vöhrenbach
in einer Höhenlage von 780 m ü. NN bis 1150 m ü. NN. Diese drei Gemeinden der Konzeption sind in der Flächenkulisse des MLR vom 05.08.2016 als „Gemeinden in denen die Rehwildfütterung erforderlich sein kann“ aufgeführt.
Eine Liste der teilnehmenden Jagdbögen mit den einzelnen Flächenangaben befindet sich im Anhang.
Ebenfalls im Anhang befindet sich eine Karte mit der Abgrenzung des Gebietes der Konzeption.
2) Land- und forstwirtschaftliche Nutzung
Landwirtschaftlich werden die schmalen Täler ausschließlich als Grünland genutzt.
Die Berghänge und Hochebenen sind meist bewaldet. Die Waldflächen teilen sich auf in
- 82 % Fichte
- 11 % Tanne
- 3 % Buche
- 4 % sonstiges Nadelholz(u.a. Kiefer) und sonstiges Laubholz
Die Waldflächen der teilnehmenden 53 Jagdbögen sind zum überwiegenden Teil in Privatbesitz(mit 28 privaten Eigenjagden), der übrige Anteil ist im wesentlichen Gemeindewald der Stadt Vöhrenbach(8 Eigenjagdreviere, davon 5 durch den städt. Forst selbst bejagt). Siehe dazu Karte im Anhang mit den Waldeigentumsarten.
3) Geologische und bodenkundliche Angaben
Lt. „Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)“ besteht das Gebiet der Konzeption aus Gneis- und Granitboden mit überwiegend Braunerden, s. Karte Gesteinsarten sowie Karte Bodenarten im Anhang.
4) Niederschläge, Schneehöhen und Temperaturen in den Wintermonaten
Obwohl die Gemeinden der Konzeption bereits in der Gebietskulisse der MLR aufgeführt sind, sollen hier die besonderen klimatischen Bedingungen nochmals dargestellt werden. Basis für die nachfolgenden Statistiken sind die Wetterdaten aus "Quelle: Deutscher Wetterdienst" mit Daten für Neuschneehöhen und Schneehöhen der Wetterstation „Vöhrenbach-Urach“, welche auf 935 m ü. NN. im teilnehmenden Jagdbogen „Urach II“ liegt. Die Temperaturangaben stammen von der etwa 20 km vom Zentrum der Konzeption entfernten Messstation „Villingen-Schwenningen“, welche jedoch nur noch auf klimatisch günstigeren 720 m ü. NN gelegen ist.
5) Störungen des Wildes durch Wanderwege, Skiloipen usw.
Die Wald-Gebiete der Konzeption werden von zahlreichen ausgewiesenen Wanderwegen, Mointainbike-Strecken, Nordic-Walking-Strecken als auch Skiwanderwegen durchzogen
- Westweg, Querweg, Mittelweg, sonstige Wanderwege, fast alle bewaldeten Höhenrücken sind zur Wanderung ausgeschildert
- Mointainbike-Strecken(Vöhrenbach), Nordic-Walking-Strecken (Furtwangen)
- Fernskiwanderweg
III. Wildbestand, Bejagung, Wildschäden
Das im Gebiet der Konzeption vorhandene Rehwild hält sich ganzjährig praktisch ausschließlich im Walde auf.
Auf den Feldern ist kaum nennenswerter Einstand oder irgendeine Deckung vorhanden, da viele Feldgehölze im Zuge der landwirtschaftlichen Förderprogramme zur Flurbereinigung in den 1970er Jahren entfernt wurden.
Außerdem wurden vielen Feuchtwiesen sowie Quellen in den Wiesen durch Drainage entwässert. Die Bejagung wird größtenteils als Einzelansitz durchgeführt. Dabei hat sich im Herbst und Winter der intensive Ansitz an Kirrungen bewährt, sobald eine für diese Jagdart günstige Witterung herrscht. Vereinzelt werden zusätzlich Bewegungsjagden durchgeführt, um Defizite im Abschuss aufzuholen.
Die Zielsetzungen zur Rehwildbejagung werden über das RobA-Verfahren getroffen. Seit Einführung von RobA hat sich jedoch am Prinzip der Festlegung der erforderlichen Abschusszahlen nichts verändert: Die Abschussziele orientieren sich jeweils an den 3-jährigen „Forstlichen Gutachten zum Rehwildabschuss“(letztmals erhoben 2015) und deren Vorschlägen zum Abschuss. Bei Eigenjagden (36 der teilnehmenden 53 Jagdbögen sind Eigenjagden) bei denen diese forstlichen Gutachten meist nicht erstellt werden, werden die Ziele direkt mit den Eigentümern des Waldes festgelegt.
Die aktuellen forstlichen Gutachten empfehlen meist den Abschussvollzug für die kommenden 3 Jahre zu belassen, bei sechs Jagdbögen soll dieser moderat erhöht und in bei einem deutlich erhöht werden. Daneben wird teilweise die intensive Bejagung einzelner Schwerpunkte empfohlen.
Die Rehwild Abschusszahlen der letzten drei Jahre wurden bei den teilnehmenden Jagdbögen abgefragt. Von 3 Revieren(Nr.21, 30 und 31) liegen wegen Pächterwechsel und Neuaufteilung teilweise keine Zahlen vor, so dass nicht die gesamte Waldfläche bei der Berechnung „je 100 ha Wald“ zugrunde gelegt werden konnte.
IV. Notwendigkeit der Fütterung und damit verfolgte Ziele
Im Frühjahr, Sommer und Herbst ist ausreichend Äsung für Rehwild an den Waldrändern, auf den Feldern sowie auch im Wald vorhanden. 5 Bedingt durch im Herbst zeitig einsetzenden Frost und oft frühe Schneefälle wird Äsung jedoch meist ab Anfang Dezember knapp. Die Felder sind abgemäht und abgeweidet, oft mit Gülle bedeckt und bieten keinerlei Äsung mehr. Nach Schneefällen sind die Felder zudem schnell verharscht. Im Wald ist die Vegetation nach den ersten Schneefällen ebenfalls zerstört und auf den kargen Waldböden(hauptsächlich Fichtenbestände mit wenig Beivegetation) wächst durch die kühlen und frostigen Temperaturen nichts mehr nach.
Eine Abwanderung des Rehwildes in tiefere Lagen ist nur schwer möglich. Die Tallagen der Jagdbögen liegen nur unwesentlich tiefer als die bewaldeten Hänge und Hochebenen. Um wirklich tiefere Lagen mit ausreichend Äsung zu erreichen müsste das Rehwild 15 bis 20 km aus dem Gebiet der Konzeption abwandern. Dazu wären zahlreiche stark befahrene Straßen (z.B. B500 oder die vielbefahrenen Verbindungstrassen der Gemeinden) zu überqueren, was sicherlich zu vermehrten Wildunfällen mit Gefahr für Mensch und Tier führen würde.
Das Wild muss deshalb in den Notzeiten davon abgehalten werden, sich in Waldgebieten mit Tannenaufwuchs aufzuhalten und Mangels Nahrung Schäden durch Verbiss anzurichten.
Die teilnehmenden Jagdreviere sehen es deshalb als erforderlich an, durch Fütterungen das Wild in weniger verbissgefährdete Waldareale zu lenken. Wildfütterung mit diesen Zielen wird in dieser Gegend schon seit Jahrzehnten durchgeführt und hat sich bewährt.
V. Angaben zu Fütterungszeitraum und Fütterungspraxis
Die Fütterungsmaßnahmen beginnen am 01.Dezember und enden am 31. März eines jeden Jagdjahres.
Jeder Revierverantwortliche entscheidet selbst wann er seine einzelnen Fütterungen in Betrieb nimmt und wann im Frühjahr eine Fütterung nicht mehr notwendig ist und stimmt sich soweit sinnvoll mit seinen Reviernachbarn ab, um den Betrieb nur einzelner Fütterungen in einem zu großen Umkreis zu vermeiden.
Entscheidungskriterien für die Inbetriebnahme sind z.B.
- anhaltender Schneefall, welcher eine dauerhaft hohe Schneedecke erwarten lässt
- Wettervorhersagen, welche länger anhaltenden Frost und Schnee voraussagen
- aktueller Fortschritt oder Defizite beim Rehwildabschuss in der Umgebung der Fütterung
Die Fütterung an den einzelnen Fütterungsstellen beginnt jedoch jeweils frühestens am 01.Dezember und endet spätestens am 31.März eines jeden Jagdjahres.
Befindet sich eine Fütterung näher als 300 Meter zur nächsten Reviergrenze, so verständigt der für die Fütterung Verantwortliche seinen Reviernachbar über die Inbetriebnahme der 6 Fütterung, damit die Einhaltung der Jagdruhe im Umkreis von 300 Meter der Fütterung gewährleistet ist.
Ein Verzeichnis der einzelnen Fütterungsstellen je Jagdbogen mit deren Koordinaten sowie die Namen und Adressen der im jeweiligen Revier für die Durchführung der Fütterung Verantwortlichen findet sich in der beigefügten Liste. An der Versammlung am 02.12.2016 haben die Anwesenden Teilnehmer beschlossen Fütterungen im Nachbarrevier mit einem Abstand von weniger als 300m generell zuzulassen. Trotzdem sind diesem Antrag Erlaubnisbestätigungen nochmals beigefügt.
Als Fütterungseinrichtungen werden verwendet
- Raufen für Heu und Silage
- Tröge für Apfeltrester und Rüben
jeweils vor zu starken Witterungseinflüssen geschützt(überdacht) sowie ausreichend dimensioniert, damit auch schwächere Stücke Futter aufnehmen können ohne von anderen verjagt zu werden.
Die allermeisten Fütterungsstellen wurden schon seit vielen Vorjahren betrieben und sind abgestimmt bzgl.
- möglichst optimaler Lage fern von Waldflächen in denen Verbiss auftreten könnte
- Gebiet in dem sich das Wild möglichst ungestört auch tagsüber aufhalten kann
- wenn möglich sonnig und vor allem windstill und trocken
- Wasser in der Nähe
Als Fütterungsmittel werden ausschließlich verwendet:
- Heu (aus dem blattreichen 2. Schnitt)
- Heusilage (aus dem blattreichen 2. Schnitt)
- Apfeltrester mit max. 10% Anteil von Hafer
- Rüben
Die Futtermittel stammen direkt aus der Gewinnung vor Ort(Heu, Heusilage) bzw. aus dem nahen Umfeld der Konzeption(Rüben, Hafer und Apfeltrester von Baar, Hegau oder Ortenau).
Im Rahmen der Konzeption werden die Fütterungsstellen regelmäßig 1-2 mal pro Woche kontrolliert insbesondere wird darauf geachtet, dass
- ausreichend, jedoch nicht übermäßig Futter bereitgestellt wird, d.h. dass maximal ein Wochenvorrat ausgebracht wird
- im Januar bis Mitte Februar die Futtermengen etwas reduziert werden
- sich kein Futter auf dem Waldboden direkt befindet
- verdorbenes Futter umgehend entfernt wird
- nach der Fütterungsperiode alles Futter entfernt wird und die Futterstellen von jeglichen Resten gesäubert und gereinigt werden
VI. Organisation und Koordination
Das folgende Schaubild zeigt wie die Konzeption zur Rehwildfütterung des Hegerings „Oberes Bregtal“ organisiert und koordiniert wird.
Die Hegeringleitung „Oberes Bregtal“
- koordiniert das Fütterungskonzept
- reicht den Antrag bei der „Obersten Jagdbehörde“ ein
- gibt Informationen rund um das Fütterungskonzept an die teilnehmenden Reviere weiter
- nimmt die Durchsprache des Erfolges des Konzeptes auf die Tagesordnung der jährlichen Versammlungen des Hegerings
- beruft bei Bedarf weitere Sitzungen mit den teilnehmenden Revieren ein
- ist nicht verantwortlich für die eigentliche Durchführung der Fütterung in den einzelnen Revieren
Der/die Verantwortlichen für die einzelnen Reviere führen die Fütterungsmaßnahmen unter Beachtung der Vorschriften (insbesondere Hygiene) durch und achten darauf, dass auch weitere an Jagd und Fütterung im jeweiligen Revier beteiligten Jagdausübungsberechtigten, sich ebenfalls an die vereinbarten und geforderten Maßnahmen halten.
