Verbandliche Veranstaltungen mit mehr als 5 Personen (Vorstandssitzungen, Hegeringversammlungen, Bläserabende) sind auch nach der Corona-Verordnung vom 11.5.2020 weiterhin nicht möglich.
Zulässig ist die Jagdausübung in Form der Einzeljagd, Begleitung durch eine nicht im Haushalt lebende Person ist zulässig.
Bei Nachsuchen, Bergen von erlegtem Wild, Revierarbeiten u.a. gilt, die Zwei-Personen-Regelung immer noch.
Lockerungen gibt es in den Bereichen Hundeausbildung, jagdliche Ausbildung und Schießstände.
Die derzeitigen Beschränkungen gelten vorerst bis zum 5. 6.2020.
Ausführliche Informationen über
- Allgemeine Kontaktregeln
- Jagd und Jagdbetrieb
- Jagdliche Ausbildung
- Schiessstäten
- Hundeausbildung
finden Sie auf der Homepage des LJV unter "Corona- Kontaktbeschränkungen und Jagd". Dort werden die Informationen laufend angepasst, wenn sich etwas ändert. Einfach klicken und sich informieren.
