Die Untere Jagdbehörde des Schwarzwald-Baar-Kreise informiert dazu:
Die Vorbereitungen der Behörden auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest laufen auf Hochtouren. Damit verbunden ist eine landesweite Übung am 30. und 31. März 2023, die zum Ziel hat, zunächst die internen Verwaltungsabläufe zu üben und mögliche Schwachstellen zu identifizieren.
Für einen realitätsnahen Ablauf erhalten die Veterinärbehörden fiktive Fundstellen von 1-3 infizierten Tieren. Danach muss innerhalb bestimmter Fristen ein Maßnahmenplan abgearbeitet und eine Liste an Informationen erhoben werden. Das oder die Reviere, in denen die Fundstellen liegen, sind noch nicht bekannt.
Bei der Übung ist die Mithilfe der Jagdausübungsberechtigten, in den fiktiv betroffenen Revieren notwendig, für den Ernstfall gilt dies erst recht.
Alle Jagdausübungsberechtigten im Schwarzwald-Baar-Kreis erhalten deshalb vom Kreisjagdamt einen Fragebogen, den sie bitte sorgfältig ausfüllen und bei sich abspeichern/ablegen sollten – siehe Muster in der Anlage.
Eine Rücksendung ist aktuell nicht erforderlich. Im Rahmen der Übung geht die unterer Jagdbehörde gezielt auf die betroffenen Reviere zu und lässt auch nur diesen Revieren die auszufüllenden Revierkarten zukommen.
Bei allen anderen JAB dienen die ausgefüllten Fragebogen dazu, dass im Ernstfall rasch gehandelt werden kann. Wer sich auf den Ernstfall vorbereiten möchte, erhält natürlich auf Wunsch ebenfalls eine Revierkarte.
Das Ganze ist also eine wichtige Vorbereitung für einen möglichen Ausbruch, bei dem schnelles Handeln zwingend erforderlich ist und bei der die JAB mit möglichst exakten Angaben den Behörden ein hohes Maß an Unterstützung zukommen lassen können. Nur mit der Beteiligung aller Betroffenen kann die Seuche schnell eingedämmt und zielführend bekämpft werden.
Für Fragen steht das Team der unteren Jagdbehörde gerne jederzeit zur Verfügung.
Sven Jager: s.jager(at)lraskb.de
David Baumann d.baumann(at)lraskb.de
Tel. 07721 913-0 (Zentrale)
Ganz wichtig: Bitte totes Schwarzwild, dessen Todesursache nicht bekannt oder unklar ist (Fallwild) unverzüglich bei der unteren Jagd- oder Veterinärbehörde melden. Nur so kann rasch geklärt werden, ob das Stück ASP-frei ist oder ob ein „Ernstfall“ vorliegt.


