Ein Jäger fährt nach einer Drückjagd nach Hause. Es ist dunkel und regnet leicht. Plötzlich kreuzt ein Biber die Fahrbahn. Alles Bremsen nützt nichts, den Biber "erwischt" es. Er wird aber nicht getötet, sondern nur schwer verletzt. Die Waffe ist ja im Auto, Gefahr durch andere Verkehrsteilnehmer gibt es nicht, also im Sinne des Tierschutzes den Fangschuss antragen?
Halt! Biber sind kein "Wild" im Sinne des Jagd-und Wildtiermanagementgesetzes, sondern geschützte Art des Naturschutzrechts!
Im Download erhalten Sie wichtige Hinweise für das richtige Verhalten!

