Achtung: Neuregelung für Aufbruch, Schwarten und Schlachtabfälle von Schwarzwild

Gültig ab dem 1.1.2024

Aber: Probleme mit Sammelstellen

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Zum 1.1.2024 tritt eine Neuregelung zur Prävention gegen einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Kraft (DVO zum JWMG, § 6 „Seuchenprävention und Beseitigungspflicht").

(1) Aufbruch, Schwarten und sonstige Teile von erlegtem Schwarzwild dürfen nicht in das Revier verbracht oder dort zur Entsorgung zurückgelassen werden. Sie sind über Konfiskatsammelstellen oder Verwahrstellen zu beseitigen. Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Wer eine unzulässige Kirrung, unzulässige Fütterung oder unzulässige Ablenkungsfütterung angelegt hat oder betreibt oder entgegen Absatz 1 Aufbruch, Schwarten und sonstige Teile von erlegtem Schwarzwild in das Revier verbracht oder dort zurückgelassen hat, ist zu deren umgehender Beseitigung verpflichtet. Beseitigungspflichtig ist auch die jagdausübungsberechtigte Person spätestens drei Tage nach Aufforderung durch die untere Jagdbehörde.

Es gibt im Schwarzwald-Baar-Kreis zur Umsetzung der neuen Vorschrift grundsätzlich (Stand 11/2023) 5 Sammelstellen:

  • Verwahrstelle Furtwangen: Schlüssel beim Hegering, Chipsystem in Planung (HR Oberes Bregtal) -es gibt derzeit einige Probleme;
  • Verwahrstelle Blumberg: ist nur für Blumberger Reviere eingerichtet (HR Blumberg)
  • Verwahrstelle Villingen-Schwenningen: Freier Zugang zu den Öffnungszeiten des Bauhofes (HR Villingen/HR Schwenningen), funktioniert reibungslos
  • Verwahrstelle Niedereschach: vermutlich freier Zugang zu den Öffnungszeiten des Bauhofes (HR Villingen) – noch unklar
  • Sammelstelle Jagdgenossenschaft St. Georgen: Nur für örtliche Jägerinnen und Jäger (HR St. Georgen).

Da es in der Vergangenheit immer wieder nicht erlaubtes Ablegen von Nutz- oder Haustieren bei den Sammelstellen gab, können wir deren genaue Örtlichkeit hier nicht veröffentlichen, deshalb ggf. beim zuständigen HRL oder dem Veterinäramt SBK nachfragen.

 

Unser größtes Sorgenkind ist derzeit der Bereich des HR Donaueschingen (Donaueschingen, Bräunlingen, Hüfingen, Bad Dürrheim, Aasen, Pfohren), wo es keine Sammelstelle (mehr) gibt.

Die Gemeinden und das Veterinäramt hatten im Herbst signalisiert, im Bereich der Kläranlage Donaueschingen eine Sammelstelle einzurichten. Es fand sich auch eine Lösung für die Betreuung der Sammelstelle durch die Jägerschaft.

Die Wildverwahrstelle in Donaueschingen existiert bis zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht, es erfolgte auch noch kein Baustart. Es wird vermutlich bis zum Frühjahr 2024 keine Wildverwahrstelle oder ähnliche Einrichtung zur Verfügung stehen.

Wie das Veterinäramt des Schwarzwald-Baar-Kreises mitgeteilt hat, lehnen die angrenzenden Wildverwahrstellen die übergangsweise Aufnahme von Konfiskat aus den betroffenen Gemarkungen ab. Unter diesen Umständen muss sich die Jägerschaft zur Überbrückung selbst behelfen und sich um die ordnungsgemäße Entsorgung eigenständig bemühen.

Das Veterinäramt schlägt deshalb vor, dass Aufbruch und Schlachtreste von Schwarzwild nach Möglichkeiten in verschließbaren Behältnissen im Garten oder in der Garage gelagert und durch den betroffenen Jäger umgehend eine (kostenpflichtige) Abholung an der Privatadresse durch den Zweckverband Tierische Nebenprodukte organisiert wird.

Eine Abholung kann telefonisch unter folgendem Kontakt vereinbart werden:

Sammelstelle Orsingen Nenzingerstr. 34 78359 Orsingen

Öffnungszeiten Montag - Freitag 07.00 Uhr - 10.00 Uhr

Tel. 07774/9339-0 Fax 07774/9339-33

 

KJV und Veterinäramt werden sich weiterhin um eine möglichst rasche Beendigung des  unbefriedigenden Zustands im Bereich Donaueschingen bemühen!