Der belaubte Zweig spielt schon im Volksglauben der Germanen und auch anderer Völker eine Rolle. Der gebrochene Reis ist ein uraltes Rechtssymbol; diese Bedeutung kommt dem Bruch in gewissen Belangen auch jagdlich zu. Der Bruch wird schon bei Wolfram von ESCHENBACH (um 1200), bei Gottfried von STRAßBURG (um 1220), bei Hademar von LABER (um 1340) und anderen Dichtern erwähnt.
Zwei Brüche sind es, die der Jäger an sich trägt: der Standes- und der Beutebruch. Jeder der beiden ist ein Zweigende, meist ein so genannter Dreispross von Nadel- oder Laubholz. Auf Darstellungen von Lucas CRANACH d. Ä. (um 1500), Hans BURKMAIR (um 1473) oder Jobst AMANN (um 1560) ist der Hutbruch als Standeszeichen zu entdecken. Dem Bruch wurde zu dieser Zeit eine Unheil abwehrende Wirkung zugeschrieben.
Im "Buch der Jägerehre und Waidmannspflicht" wird der Bruch als Schmuck und Standesabzeichen, der bei besonderen freudigen oder traurigen Anlässen, bei Zusammenkünften, Festlichkeiten und bedeutungsvollen Gedenktagen zu tragen ist beschrieben. Der Standesbruch wird auf der linken Hutseite mit und neben dem etwa vorhandenen Bart getragen.